Künstliche Intelligenz als Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft (AHW 268)

Während die KI-Nutzung durch (menschliche) Vorstandsmitglieder längst die Realität erreicht hat, widmet sich diese Abhandlung einem futuristischen Konzept: Dem Einsatz eines KI-Systems als Vorstandsmitglied. Das wirft die Frage auf, ob und wie sich das Aktienrecht verändern müsste, wenn ein sog. Leitungsagent im Vorstand einer Aktiengesellschaft eingesetzt werden könnte. Die Arbeit nähert sich dieser Forschungsfrage über die wesentlichen Konfliktlinien des Aktienrechts. Sie weist nach, dass der Technologieeinsatz den Prinzipal-Agenten-Konflikt zwischen Vorstandsmitgliedern und Aktionären nicht lösen wird. Vielmehr tritt an die Stelle des klassischen ein technologiespezifischer Prinzipal-Agenten-Konflikt. Daher werden sich Wissenschaft und Praxis auch in Zukunft mit der Gefahr befassen müssen, dass Vorstandsentscheidungen vom Aktionärsinteresse abweichen können. Dasselbe gilt für den Konflikt zwischen Mehrheits- und Minderheitsaktionären. Wird der Leitungsagent zum "Spielball" des Mehrheitsaktionärs, erreicht der Konzernkonflikt eine neue Dimension, für die das derzeitige Konzernrecht nicht gerüstet ist. Ferner widmet sich die Abhandlung den Interessen gesellschaftsexterner Dritter sowie der Allgemeinheit. Das umfasst nicht nur die Frage, wem die Fehlfunktionsrisiken zugeordnet werden könnten. Vielmehr nimmt die Arbeit die Regulierung in den Blick. Daran anknüpfend schließt die Abhandlung mit Überlegungen zur aktienrechtlichen Verhaltenssteuerung. Sie arbeitet heraus, dass die herkömmlichen Steuerungsmechanismen zur Beeinflussung von KI-Entscheidungen ungeeignet sind. Als Anknüpfungspunkt für gesetzgeberische Steuerungsimpulse rückt stattdessen der Entwicklungs- und Trainingsprozess in den Mittelpunkt.

avril 2026, env. 432 pages, Abhandlungen zum deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht, Bd. 268, Allemand
Heymanns C.
978-3-452-30572-5

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