Die Diskussion um die (Höhe der angemessenen) Vorstandsvergütung erschöpft sich nicht darin, ein medialer Dauerbrenner vor allem unter dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit zu sein. Unternehmenspolitisch geht es um viel mehr, nämlich darum, durch die „richtigen" monetären Anreize ein risikoangemessenes, vor allem an den Interessen des Unternehmens ausgerichtetes Vorstandshandeln zu fördern. Dies sicherzustellen ist Anspruch/Aufgabe des neuen Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II): In Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben wird den Aktionären börsennotierter Gesellschaften ein Mitspracherecht bei der grundsätzlich dem Aufsichtsrat vorbehaltenen Entscheidung über die Ausgestaltung der Vorstandsvergütung eröffnet - das sog. Say on Pay.
Ob bzw. inwieweit das neue Say-on-Pay-Regime das Potential hat, den der Vergütungsproblematik zugrundeliegenden Balanceakt zwischen Leistungsgerechtigkeit und -anreiz auf der Basis von Transparenz und im Einklang mit der jeweiligen Unternehmensausrichtung entscheidend zu beeinflussen, ist Thema der nachfolgenden Untersuchung. Deren Kernanliegen ist es, konkret zu bewerten, ob der gesetzgeberischen Intention entsprechend ein effektives Kontrollinstrumentarium für die Aktionäre geschaffen wurde, das durch seinen (nur) beratenden statt bindenden Charakter nicht nur die dualistische Unternehmensverfassung der deutschen Aktiengesellschaft wahrt, sondern darüber hinaus auch praktische Wirksamkeit erwarten lässt.
Zu diesem Zweck werden die Neuregelungen auf der Basis der im Principle-Agent-Modell der monistisch verfassten Gesellschaft fußenden rechtsökonomischen Grundlagen einer aktionärsseitigen Vergütungskontrolle analysiert. Der Analyse voraus geht eine Überprüfung des gewählten Maßstabes nicht nur auf seine Übertragbarkeit auf die dualistisch verfasste deutsche Aktiengesellschaft, sondern auch darauf, inwieweit das klassische Principle-Agent-Modell aktuellen rechtlichen und ökonomischen Entwicklungen noch Rechnung tragen kann oder - um tauglicher Maßstab für die Bewertung der Say-on-Pay-Neuregelung zu sein - einer Modifizierung bedarf. Im Fokus stehen dabei zum einen Entwicklungen im Bereich der nachhaltigen Unternehmensverantwortung mit Blick darauf, ob sie ein neues, eher interessenpluralistisches Formalziel der Aktiengesellschaft erfordern und hierdurch auch schon die Berechtigung eines eher auf die Wahrung der Aktionärsinteressen zielenden Say-on-Pay-Rechts in Frage stellen; zum anderen geht es um die grundlegende Veränderung im Aktionariat hin zu einer Konzentration in den Händen institutioneller Investoren und die damit einhergehende Frage, wie diese im Spannungsfeld zwischen verantwortungsvoll-aktiven Kontrolleuren und indirekt horizontal verflochtenen Quasi-Oligopolisten (sog. common owner) agieren und Einfluss nehmen (können).