Das schweizerische Lauterkeitsrecht setzt dem Wirtschaftsjournalismus rechtliche Grenzen. Diese aufzuzeigen, ist das Ziel der vorliegenden Untersuchung. Das Lauterkeitsrecht ist auf den Wirtschaftsjournalismus anwendbar, sobald wirtschaftsjournalistische Berichte eine gewisse Marktrelevanz aufweisen. Die juristische Literatur hat bisher vornehmlich diskutiert, ob diese Rechtslage angemessen und mit den Grundrechten zu vereinbaren sei. Die vorliegende Abhandlung geht einen Schritt weiter und untersucht, welche Formen unlauteren Verhaltens im Wirtschaftsjournalismus anzutreffen sind. Die Rechtsfolgen werden insoweit behandelt, als sie medienspezifisch bemerkenswerte Aspekte aufweisen. Die Analyse der lauterkeitsrechtlichen Grenzen des Wirtschaftsjournalismus soll dazu beitragen, dass das UWG mediengerecht angewendet wird.