Ein europäisches Patent zerfällt nach der zentralen Erteilung durch das Europäische Patentamt in ein Bündel von Patenten. Die einzelnen Teile des europäischen Patents sind in ihren Wirkungen an Landesgrenzen gebunden und müssen derzeit vor den jeweils zuständigen nationalen Instanzen durchgesetzt werden. Da patentrechtliche Streitigkeiten mit internationaler Dimension mehrere Teile eines europäischen Patents betreffen, sind unter Umständen parallele Verfahren in mehreren Ländern notwendig. Die EU-Mitgliedstaaten werden mit dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht die gerichtliche Durchsetzung europäischer Patente bei einem gemeinsamen Gericht zentralisieren. Da ein Urteil dieses Gerichts für das Hoheitsgebiet derjenigen Vertragsmitgliedstaaten gilt, für die das betreffende europäische Patent Wirkung hat, wird die Gefahr unterschiedlicher oder gar widersprüchlicher Entscheide zu mehreren Teilen eines europäischen Patents eliminiert. Die zehn Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens, die nicht zugleich EU-Mitgliedstaaten sind (darunter die Schweiz), stehen bei dieser Lösung aussen vor. Bei einer gesamteuropäischen Betrachtungsweise bleibt es daher bei einer fragmentierten europäischen Patentgerichtsbarkeit.
Die vorliegende Zürcher Dissertation setzt sich in einem ersten Schritt eingehend mit der bereits mehrere Jahrzehnte dauernden Entwicklung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit auseinander. In einem zweiten Schritt werden die Möglichkeiten ausgelotet, wie im Kontext des Einheitlichen Patentgerichts eine möglichst einheitliche europäische Patentgerichtsbarkeit in Bezug auf europäische Patente erreicht werden kann.