Die bestehenden Qualifikationen der §§ 1591 f. BGB schwanken zwischen Definition, Fiktion, Vermutung und Scheintatbestand. Mit diesen wenig diskutierten begrifflichen Unklarheiten gehen abweichende Auffassungen über das Grundverständnis der bürgerlich-rechtlichen Abstammung einher.
Die Arbeit rekonstruiert das geltende Abstammungsrecht auf der Basis einer konsequent rechtlich-definitorischen Konzeption von Mutter- und Vaterschaft. Ausgehend davon prüft sie, inwieweit normtheoretische Fehlvorstellungen die jüngere Rechtsprechung als Argument beeinflussen, und bietet einen neuen Blick auf die Lösung vieler abstammungsrelevanter zivil-, straf- und öffentlich-rechtlicher Problemfälle. Hierzu gehören u. a. der Scheinvaterregress vor Vaterschaftsfeststellung, die Beteiligung des Erzeugers im Statusverfahren, die Folgen der Anfechtung für die Strafbarkeit der Unterhaltspflichtverletzung sowie die staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtlichen Wirkungen der Verwandtschaft.