Die Autorin entwickelt Lösungen und Reformvorschläge für verfahrens- und kollisionsrechtliche Probleme in Erbfällen mit Drittstaatenbezug. Sie thematisiert u. a. die Folgen der erbrechtlichen Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB durch den EuGH in der „Mahnkopf“-Entscheidung, das Fehlen von Litispendenzregeln und Problemkonstellationen beim Verweis auf drittstaatliches Recht. Die Autorin beschäftigt sich überdies mit rechtlichen Hürden bei der Wahl drittstaatlichen Rechts und geht auf den ordre public-Vorbehalt ein. Auswirkungen eines von der mitgliedstaatlichen lex fori abweichenden Pflichtteilsrechts sowie diskriminierender Regelungen eines zur Anwendung berufenen drittstaatlichen Erbrechts auf die Rechtsanwendung werden erörtert.