Seit rund vier Jahren ist die Arzneimittel-Werbeverordnung in Kraft. Dennoch ist die Auslegung ihrer Bestimmungen bisher wenig gefestigt und es hat sich kaum eine Praxis oder Rechtsprechung gebildet. In dieser Situation will der vorliegende Kommentar Auslegungshilfe bieten. Er erläutert jeden Artikel, indem er auf seine Entstehungsgeschichte hinweist, Inhalt und Zweck beschreibt und detailliert auf die einzelnen Tatbestandselemente eingeht. Den Abschluss bilden jeweils rechtsvergleichende Hinweise zum europäischen und deutschen Heilmittelwerberecht sowie zum Verhaltenskodex der pharmazeutischen Industrie. Für den Praktiker legt der Kommentar aber nicht nur aus, sondern enthält weitere nützliche Angaben. Er weist auf die Abgrenzung hin von Arzneimittelwerbung gegen allgemeine Informationen über Gesundheit und Krankheit sowie gegen Werbung für verwandte Produkte wie Nahrungsmittel oder Kosmetika. Er nimmt kontroverse Themen auf wie Zugangsbeschränkungen im Internet, Unterstützung bei Kongressen oder Vorkontrolle für Werbung in Radio und Fernsehen. Und er äussert sich zu Fragen der Irreführung, der Bezugnahme auf klinische Studien oder der Trennung von Werbung und redaktionellen Beiträgen. Erstmals liegt eine breite Kommentierung zur Arzneimittelwerbung in der Schweiz vor, die dank ausführlichem Stichwortverzeichnis zu einer wertvollen Informationsquelle wird.