Der vorliegende Band gibt die erste Vorlesung EUGEN HUBERS in Basel aus dem Jahr 1880 wieder. Seine fundierten Kenntnisse im römischen Recht sind sofort sichtbar. Er orientiert sich stark an den einzelnen Instituten des Privatrechts.
Diese Methode, aus einzelnen Rechtserscheinungen eigentliche Institute auszubilden, war jahrhundertelang Schwerpunkt der Juristenausbildung. EUGEN HUBER übernimmt sie für das zu entwickelnde Schweizer Privatrecht: Er spricht von einzelnen Instituten, den damit verbundenen Rechtserscheinungen, welche er im Detail vorstellt und den konkreten Sachverhalt erläutert.
Die hier erstmals zugänglich gemachte Basler Vorlesung kann so als «Vorläufer» von HUBERS Grundlagenwerk «System und Geschichte des Schweizer Privatrechts» gelten.