Jetzt bestellen : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)
Eugen Huber hört Rudolf von Jhering

Eugen Huber hört Rudolf von Jhering

RUDOLF VON JHERING hat die deutschsprachige Jurisprudenz in vielfältiger Weise geprägt. Er gehört zu den wenigen Juristen, die «neue Rechtsfiguren» erfunden haben: Die Begriffe «culpa in contrahendo» und die «juristische Sekunde» sind von ihm neu eingeführt und bekannt gemacht worden. In seiner ersten Auflage des «Obligationenrechts Allgemeiner Teil» schrieb EUGEN BUCHER im Jahr 1979: «Der Rechtsbegriff der culpa in contrahendo (c.i.c.) wurde von Rud. von Jhering entwickelt und hat in der Folge die Rechtsentwicklung entscheidend beeinflusst. » Der junge EUGEN HUBER besucht in den Jahren 1872 und 1873 Vorlesungen bei JHERING in Wien. Insbesondere sein Verständnis vom Sachenrecht haben HUBER tief beeindruckt. Viele Erkenntnisse aus der Vorlesung in Wien fanden Eingang in das spätere Schweizerische Zivilgesetzbuch.
April 2023, 120 Seiten, broschiert, Schriftenreihe zu Eugen Huber, Bd. 26, 1. Auflage, Deutsch
Stämpfli Verlag AG
9783727224720

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