
Eugen Huber hört Gierkes Reichs- und Rechtsgeschichte sowie deutsches Privatrecht
Herausgegeben von:
Urs FaselOtto von Gierke gehört zu den grossen deutschen Rechtswissenschaftlern des 19. Jahrhunderts. Bekannt sind vor allem seine Arbeiten im Vorfeld des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und seine Werke zum Genossenschaftsrecht. Weniger bekannt sind seine frühen Arbeiten.
Diese Lücke füllt das vorliegende Werk: Es gibt eine frühe Vorlesung von Otto von Gierke heraus, welche der junge Eugen Huber bei ihm in Berlin gehört hat, aus dem Jahr 1869. Diese frühe Vorlesung widmet sich dabei erstens der Anknüpfung der sog. Stammesrechte an die römischen Grundlagen, zweitens der frühen Verfassungsentwicklung in Deutschland, aber auch den Grundlagen des sogenannten deutschen Privatrechts. Für den jungen Eugen Huber stellten diese Ausführungen grundlegende Studien für seine eigenen Arbeiten dar. Während Huber das römische Recht mit einem Palast verglich, aus welchem man sich gezielt einzelne Bausteine herausnehmen könne, gebrauchte (der junge) Otto von Gierke für das römische Recht die Metapher einer Arznei, welche bei Bedarf eingesetzt werden kann. Bemerkenswert ist zudem, dass sich Gierke überdies zur schweizerischen Verfassungsentwicklung äusserte, was gesamthaft einen abgerundeten Einblick in das Werk dieses grossen Meisters auch der Rechtsgeschichte gibt.
August 2025, 391 Seiten, broschiert, Schriftenreihe zu Eugen Huber, 1. Auflage, Deutsch
Stämpfli Verlag AG
9783727200564
Stämpfli Verlag AG
9783727200564

