Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10,00, Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen, ob die Begründung eines Markenschutzes an gemeinfreien Werken durch eine entsprechende Markeneintragung überhaupt möglich ist. Falls dies zu bejahen ist, soll ermittelt werden, in welchem Umfang die Eintragung tatsächlich erfolgen kann. Aus der Eintragung ergibt sich zudem die Frage nach den einhergehenden Rechtsfolgen, vor allem wie die Monopolisierung des Werkes über das Markenrecht zu werten ist. Um die aufgeworfenen Fragen zu klären, soll zu Beginn die auf diese Arbeit beschränkte Problematik der Eintragung des gemeinfreien Werkes als Marke, von der Möglichkeit abgegrenzt werden, in der das gemeinfreie Werk das Produkt darstellt, für welches die Marke eingetragen wird. Von der hiesigen Untersuchung sind zudem die Fälle auszuschließen, in denen das Werk bereits vor Ablauf der urheberrechtlichen Frist einen Markenschutz genießt. Sodann soll der Schutzgegenstand des Urheberrechts sowie die einfach gesetzliche Wirkung des Ablaufs der urheberrechtlichen Schutzfrist dargestellt werden. Darauf aufbauend erfolgt ein Vergleich des urheberrechtlichen zum markenrechtlichen Schutzrecht, wobei im Anschluss auf ihr Verhältnis zueinander einzugehen ist. Dabei sollen beide Schutzgegenstände voneinander abgegrenzt und der Frage nachgegangen werden, ob der Markeninhaber mithilfe seiner Marke die Verbreitung des gemeinfreien Werkes verbieten kann. Weiter soll festgestellt werden, ob ein gemeinfreies Werk tatsächlich zum Gegenstand einer Markenanmeldung gemacht werden kann oder ob die Gemeinfreiheit dem entgegensteht. Hierfür ist erforderlich, den rechtlichen Gehalt und die Folgen der urheberrechtlichen Gemeinfreiheit auf das Werk, als auch ihre Auswirkungen auf das Markenrecht zu bestimmen.