Erbrecht und vor allem internationales Erbrecht stellen häufig Nachlassplanung dar. Ca. 30 Milliarden CHF werden jedes Jahr in der Schweiz vererbt. Der Erblasser möchte häufig schon vor dem Erbfall die Nachlassverteilung selbst bestimmen. Für diese Planung ist er neben Sicherheit, auch auf Klarheit über die anwendbare Rechtsordnung und das urteilende Gericht im Falle einer Streitigkeit angewiesen. Die vorliegende Masterabeit befasst sich mit der nationalen und internationalen Zuständigkeitsordnung der Schweiz und Deutschlands anhand des übergangenen Pflichtteilserben. Schlaglichtartig wird ebenfalls die Zuständigkeitsbegründung der ab dem 17. August 2015 in Kraft tretenden EU-Erbrechtsverordnung, sowie deren Auswirkungen auf die Schweiz, beleuchtet. Die verschiedenen Zuständigkeiten werden einander gegenübergestellt und analysiert.