2011 erfolgte die Implementierung der Akut- und Übergangspflege (AÜP) ins KVG. Diese 14-tägige Anschlusslösung an einen Spitalaufenthalt wurde aus Sicht des Gesetzgebers notwendig, weil die Patienten aufgrund der eingeführten Fallpauschalen (sog. SwissDRG) früher aus dem Akutspital entlassen werden. Wer zu diesem Zeitpunkt pflegebedürftig ist und nicht nach Hause zurückkehren kann, dem soll die AÜP offenstehen.
Das ist in einigen Kantonen jedoch nicht möglich, denn die missverständliche Regelung im KVG führte in der Praxis dazu, dass die AÜP sehr verschieden und bisweilen gar nicht umgesetzt wurde.
Nach Ansicht der Autorin besteht dringender Handlungsbedarf. Sie zeigt de lege ferenda, wie die KVG-Bestimmung revidiert werden soll, damit eine vollständige und homogene Umsetzung gelingt und die AÜP in der Praxis Fuss fassen kann.
Headline
Praxisbezogene Arbeit über die mangelnde Umsetzung der Akut- und Übergangspflege, die den konkreten Handlungsbedarf im Sinne einer Revision der KVG-Bestimmung aufzeigt
Kundennutzen
Für alle, die in Bezug auf die gesetzliche Regelung der Akut- und Übergangspflege Fragen haben und an der Auslegung der Bestimmung interessiert sind, sowie insbesondere für diejenigen, die eine Revision anstreben
Autorin:
Frau Dr. iur. Yvonne Padrutt, RN