Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mittels Aufhebungsvertrag stellt im öffentlichen Personalrecht eine beliebte Alternative zur Kündigung dar. Einvernehmliche Auflösungen ermöglichen eine Begegnung auf Augenhöhe und tragen zu einer hohen Akzeptanz der getroffenen Regelung bei. Die einvernehmliche Auflösung wird beim Bund und im Kanton Zürich allerdings nur rudimentär geregelt. Der Staat ist jedoch auch in der Rolle des Arbeitgebers an verschiedene rechtsstaatliche Grundsätze sowie die Grundrechte gebunden. Entsprechend sind insbesondere bei der Ausgestaltung der Bedingungen Grenzen gesetzt. Die vorliegende Arbeit zeigt einerseits auf, wann einvernehmliche Auflösungen möglich sind und welche Modalitäten gelten, und behandelt andererseits ausgewählte inhaltliche Fragen, die sich beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ergeben.