Das Buch beschreibt die Entwicklung des Rechtsinstituts der unentgeltlichen Rechtspflege im Zivilprozess vom Spätmittelalter bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Im Zentrum stehen die Luzerner Rechtsquellen, die mit anderen, als vorbildlich geltenden oder übergeordneten Rechtsordnungen verglichen werden. Dabei werden der Armutsbegriff, sämtliche verfahrensrechtlichen Aspekte und die Folgen des zivilprozessualen Armenrechts (Umfang, Auswirkungen auf die verschiedenen Gerichtspersonen, die rechtlichen Beistände und die Gegenpartei) sowie die Begründung des der armen Person gewährten Zugangs zum Recht in ihrer historischen Entwicklung aufgezeigt. Das Buch richtet sich insbesondere an Personen, die sich für Rechtsgeschichte und den Zivilprozess interessieren.