Das von Johann Caspar Bluntschli (1808–1881) ausgearbeitete Privatrechtliche Gesetzbuch für den Kanton Zürich von 1854/56 sei die wichtigste Vorlage für das von Eugen Huber
(1849–1923) entworfene Schweizerische Zivilgesetzbuch gewesen. Diese Ansicht ist bis heute weitverbreitet.
Aber wie viel Bluntschli steckt wirklich in Huber? Diese Frage wird im vorliegenden Buch in Bezug auf das Erbrecht beantwortet, denn sowohl Bluntschli als auch Huber interessierten sich in besonderem Masse für das Erbrecht und dessen kaum zu unterschätzende Bedeutung für die Gesellschaft. Im Zentrum der Untersuchung stehen die grundsätzlichen Gestaltungsentscheidungen – also die Begründung für das Erbrecht, ob primär die gesetzliche oder die gewillkürte Erbfolge gelten soll und wie das Erbrecht des Staates zu handhaben ist – der Herren Bluntschli und Huber im Erbrecht. Die Untersuchung zeigt, dass sie durchaus bestimmte Ansichten teilten. Sie belegt aber auch, dass die Unterschiede zwischen den Vorstellungen der beiden Juristen in den zentralen Punkten grösser sind, als dies bisher angenommen wurde.