Wer hat das Recht, die Kraft des Wassers zu nutzen? In der Regel hat heute ein Gemeinwesen das Verfügungsrecht über öffentliche Gewässer inne und verleiht das Wasserrecht daran in Form einer Konzession. Doch das war nicht immer so: Diese Dissertation zeigt auf, wie das Verständnis des Wasserrechts über die Jahrhunderte kontinuierlich vom Privatrecht zum öffentlichen Recht hinüberfloss. Indem sie diese rechtsgeschichtliche Entwicklung nachzeichnet, soll auch der letzte grosse Sonderfall erklärt werden: Das Nutzungsrecht der Ufereigentümer gemäss Art.170 EG ZGB GL und die einzigartige privatrechtliche Wasserrechtsordnung, wie sie der Kanton Glarus geschaffen hat.