Die Untersuchung ausgewählter Fallgestaltungen im Rahmen der Fernmeldeüberwachung gibt Anstoss dazu, tradierte Grundzüge des strafprozessualen Beweisrechts zu überdenken. Zunehmend automatisierte Informationsverarbeitungsvorgänge führen im Sinne eines Strukturwandels zu einer Abkehr vom Paradigma der verdachtsgesteuerten Beweiserhebung. Die Dissertation zeigt auf, dass es aus verfassungsrechtlicher Sicht komplementär zu den Beweisverwertungsverboten positivrechtlicher Verwendungsregeln bedarf, welche den Umfang der Befugnis der Verwendung von Informationen im Falle einer Zweckumwidmung ausdrücklich regeln. Hierauf gestützt schlägt die Autorin ein Verwertbarkeitskonzept für verdachtsbegründend wirkende Informationen als Beweismittel im Strafverfahren vor und stellt dieses anhand ausgewählter Fallgestaltungen auf den Prüfstand.