Soll ein Beweis, der von den Strafverfolgungsbehörden rechtswidrig erhoben wurde, im Rahmen eines Strafverfahrens verwertet werden dürfen? Der schweizerische Gesetzgeber hat mit Art. 141 StPO eine Regelung eingeführt, die sich dieser Problematik widmet. Entscheidende Abgrenzungs- und Definitionsfragen wurden jedoch der Praxis überlassen, der es bislang nicht gelungen ist, diesbezüglich konsistente Lösungen zu entwickeln. In diesem Buch werden verschiedene vom Autor geschaffene Instrumente präsentiert, die dieser Situation Abhilfe bieten. Insbesondere wurde eine Methode zur Abgrenzung von Gültigkeits- und Ordnungsvorschriften entwickelt. Mit diesem innovativen Ansatz leistet das Werk einen wichtigen Beitrag zur Dogmatik des strafrechtlichen Beweisrechts.