Die vorliegende Arbeit zeigt unter Berücksichtigung diverser Abhandlungen in der deutschen Lehre und Rechtsprechung detailliert auf, weshalb die im Zivilrecht entwickelte Rechtsfigur der hypothetischen Einwilligung nicht ins Strafrecht übertragen werden sollte. Sie befasst sich eingehend mit den Problembereichen der hypothetischen Einwilligung im Zivilrecht sowie den zusätzlichen Schwierigkeiten bei deren Anwendung im Strafrecht. Weiter wird dargelegt, wie auch ohne die Anwendung der hypothetischen Einwilligung ungerechtfertigte Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte vermieden werden können. Abschliessend wird ein Lösungsschema präsentiert, wie die Strafbarkeit bei unzureichender Aufklärung der Patientinnen und Patienten geprüft werden kann.