Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Frage, wie sich ein vertragsfremder Dritter in einem zweivertraglichen Dreiparteienverhältnis schadlos halten kann. Unter den Begriff zweivertragliche Dreiparteienverhältnisse werden Konstellationen gefasst, in denen ein Dritter mit einer der Parteien eines ihm fremden Vertrages selbst in einem vertraglichen Verhältnis steht und die beiden Verträge – zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht – auf dasselbe Leistungsobjekt gerichtet sind. Als Beispiele zu nennen sind etwa die Verhältnisse Bauherr – Generalunternehmer – Subunternehmer, Vermieter – Mieter – Untermieter, Käufer – Verkäufer – Frachtführer (beim Versendungskauf) oder Leasingnehmer – Leasinggeber – Lieferant.
Diskutiert werden jene rechtlichen Institute, die einem Dritten in einer solchen Situation eine Schadloshaltung – sei dies nun gegen den Schuldner oder gegen den Gläubiger – ermöglichen. Der Fokus wird dabei auf den Vertrag zugunsten Dritter (Art. 112 OR), den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und die Drittschadensliquidation gelegt.