Mit der Ausweitung der materiellen Rechtskraft auf den nicht eingeklagten Restbetrag bei Abweisung einer Teilklage hat das Bundesgericht in BGE 147 III 345 eine umstrittene Frage geklärt. Dieser Entscheid wirft eine Reihe weiterer Fragen auf und hat insbesondere Auswirkungen auf die Zulässigkeit der negativen Feststellungswiderklage als Reaktion auf eine Teilklage im vereinfachten Verfahren. Die Arbeit analysiert die bundesgerichtliche Rechtsprechung, stellt die einzelnen Entscheide zueinander in Beziehung und verbindet die daraus gezogenen Schlüsse mit der Dogmatik. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Verständnis und Zusammenspiel von Streitgegenstand und materieller Rechtskraft sowie dem Revisionsvorhaben E ZPO 2020 in Bezug auf die Voraussetzungen der negativen Feststellungswiderklage.