Durch die Änderung der Rechtsordnung stellen sich jeweils Fragen übergangsrechtlicher, d.h. intertemporaler Art. Der Erlass von Übergangsrecht ist sowohl unter rechtsetzungstechnischen als auch unter verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten eine anspruchsvolle Aufgabe. Im Rahmen der 13. Jahrestagung des Zentrums für Rechtsetzungslehre wurden Fragestellungen zur Thematik aus beiden Fachbereichen anhand praktischer Beispiele vertieft. Der vorliegende Band präsentiert die Ergebnisse der Tagung.