Rechtsetzung ist immer auch Arbeit an der Sprache. Rechtsetzende Erlasse sollen präzise, knapp und verständlich formuliert sein.
Der 8. Band des Zentrums für Rechtsetzungslehre geht der Frage nach, was diese Forderung für das Verfahren und die Technik der Rechtsetzung bedeutet. Es soll geklärt werden, welche Stellung der Arbeit an der Gesetzessprache in den verschiedenen Stadien des Gesetzgebungsverfahrens zukommt. Ausserdem wird anhand konkreter Beispiele diskutiert, wie ausgewählte Techniken der Rechtsetzung aus gesetzessprachlicher Sicht beurteilt und verbessert werden können.