Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Zur Relativität der Vergeltung als Strafzweck unter besonderer Berücksichtigung des Retributivismus Kants

Der Autor ordnet die Vergeltungstheorie einer Gruppe von Straftheorien zu, die auch relative Theorien einbezieht, und zwar dem "Retributivismus". Damit entfällt die Etikettierung als zwecklos, rigoros, rein, umfassend oder grausam. Drei Thesen bilden den Kern des Retributivismus: Die Strafe instanziiert einen intrinsischen Wert. Die Strafe gleicht das negative Verdienst des Täters aus. Die Strafe trägt zur Verwirklichung der Gerechtigkeit bei. Es zeigt sich, dass Kants Strafrechtslehre als eine Version des relativen Retributivismus aufgefasst werden kann.

juin 2024, env. 617 pages, Studien zur Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, Bd. 87, Allemand
Nomos
978-3-7560-1641-9

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