Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Legal Defeasibility, materielle Gründe und die Werteperspektive des Rechts

Die rechtstheoretische Diskussion zur Defeasibility ist auf die Frage fokussiert, inwieweit dieses Phänomen mit einem deduktivistischen Modell von juristischer Begründung vereinbar ist. Demgegenüber werden eine Reihe von grundlegenderen Fragen vernachlässigt, die von vergleichbarem theoretischen Stellenwert sind: Was bedeutet Defeasibility im Recht? In welchem Ausmaß ist das Recht von ihr betroffen? Kann sie aus dem Recht getilgt werden? Wie ist die Defeasibility mit dem normativen Eigengewicht rechtlicher Regeln (Gesetzesbindung) in Einklang zu bringen? Der Schlüssel zu einem solchen umfassenderen Verständnis, das Antworten auf diese bislang weniger beachteten Fragen liefert, ist eine Konzeption, die die axiologische Tiefendimension der Defeasibility im Recht voll zur Geltung bringt.

mars 2022, env. 303 pages, Studien zur Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, Bd. 79, Allemand
Nomos
978-3-8487-8115-7

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