Seit der ersten Auflage des Kommentars im Jahre 1995 hat sich die juristische Debatte über das Betäubungsmittelstrafrecht deutlich intensiviert, dies sowohl in der Wissenschaft wie auch in der Gerichtspraxis. Deshalb liegt es nahe, sich dieser Materie nunmehr erneut zu widmen, wobei das ursprüngliche Konzept des Kommentars beibehalten worden ist. Dementsprechend ist die ausführliche Einleitung unter Berücksichtigung der neueren wissenschaftlichen Diskussionen wesentlich überarbeitet und erweitert worden. Namentlich die Frage nach der Legitimation der Art. 19 ff. BetmG hat eine Vertiefung erfahren. Im Anschluss daran folgt die detaillierte Erörterung der einzelnen Straftatbestände. Dazu gehört eine kritische Auseinandersetzung mit der umfangreichen Rechtsprechung und der publizierten Literatur samt einem rechtsvergleichenden Blick ins nähere Ausland (vor allem nach Deutschland).