Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Die bahnbrechende Reform des Betreuungsrechts (seit 1.1.2023) hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Patientenverfügung, so - Wechsel vom "Wohl" zum "Willen" des Betreuten - Neues Ehegattenvertretungsrecht bei der Gesundheitssorge (§ 1358 BGB n.F.). Daneben bietet das bewährte FamRZ-Buch aktuelle Themen wie - "Assistierter Suizid" (BVerfG/BGH) mit dem gescheiterten Gesetzgebungsverfahren - BGH zum Betreuungs- und Strafrecht (Bestimmtheit: differenzierende Prognosen erforderlich) - Neue klinische Ethik-Komitees. oder eine vertiefte Darstellung der Komplexe - Bindungswirkung / Umsetzungskompetenz / mutmaßlicher Wille (jetzt ohne Rückgriff auf das Wohl) - Patientenverfügung und IPR. Der fachübergreifende Leitfaden enthält zahlreiche, noch erweiterte Beispiele aus der palliativmedizinischen Praxis, fundierte Formulierungsvorschläge, palliative Notfallpläne, ein Schaubild zum Behandlungsabbruch u.v.m. Für Notare, Anwälte, Mediziner, Betreuungsgerichte, Hospizvereine oder auch interessierte Laien. "... Besser geht es nicht! ...." (RA/FA ErbR Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2019, 67, zur Voraufl.)

mai 2024, 342 pages, FamRZ-Buch, Bd. 32, Allemand
Gieseking E.U.W. GmbH
978-3-7694-1308-3

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