Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)
Die juristischen Personen, Art. 52-89c ZGB, 6. Ergänzungslieferung

Die juristischen Personen, Art. 52-89c ZGB, 6. Ergänzungslieferung

Stand August 2024
Vereine: Rechtspersönlichkeit, Zweck, Statuten, Mitgliedschat und Ausschluss
Stiftungen: Rechtspersönlichkeit, Aufsichtsbehörden und Revisionspflicht
Anwendbarkeit der Allgemeinen Bestimmungen von Art. 52–59 ZGB auf juristische Personen
Die vorliegende Ergänzungslieferung ergänzt die Bände des Berner Kommentars zu den Artikeln 52–89c ZGB. Die von MLaw Sandra Hadorn und lic. iur. Maja Urben bearbeitete Ergänzungslieferung beinhaltet die Nachführung der Judikatur, welche seit dem Erscheinen der letzten Ergänzungslieferung publiziert worden ist. Sowohl Bundesgerichtsentscheide als auch Urteile aus der kantonalen Praxis wurden dabei berücksichtigt und entsprechend dem Aufbau des Berner Kommentars zugeordnet. Die Rechtsprechung für die 6. Ergänzungslieferung wurde bis August 2024 berücksichtigt. Die Grundwerke werden regelmässig mit Ergänzungslieferungen aktualisiert und nachgeführt. Damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind und keine Aktualisierung verpassen, empfehlen wir Ihnen, die Fortsetzung zu abonnieren.

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