Das positive Recht der Personengesellschaft ist nach verbreiteter Meinung reformbedürftig. Aufgrund dogmatischer Innovation und richterrechtlicher Entwicklungen bilden die Normen des BGB und des HGB den fortentwickelten Rechtszustand nicht mehr transparent ab. Unter Einbezug einer funktionalen Betrachtung belegt die Untersuchung in einem ersten Schritt einen aus der lex lata abgeleiteten, rechtsformübergreifenden allgemeinen Begriff des Beschlusses. Dadurch kann ein rechtsformübergreifender Minimalkonsens eines wirksamen Beschlusses konturiert werden, der dem Beschlusstatbestand in der Personengesellschaft entspricht. In einem zweiten Schritt wird auf dieser Basis belegt, dass die richterrechtliche Behandlung von fehlerhaften Beschlüssen als nichtig nicht friktionslos erklärt werden kann. Die Abhandlung unternimmt es daher, ein dogmatisch schlüssiges System zur Behandlung fehlerhafter Beschlüsse zu extrapolieren. Das dogmatische Fundament bildet hierbei das herausgearbeitete mitgliedschaftliche Recht auf gesetzes- und statutenkonforme Beschlussfassung. Daraus wird ein rechtsformübergreifendes allgemeines Beschlussmängelrecht entwickelt, dessen Praxis- und Interessengerechtigkeit für die Personengesellschaft bewertet wird. Die Arbeit zeigt auf, dass das allgemeine Beschlussmängelrecht die für ein praxis- und interessengerechtes Beschlussmängelrecht erforderlichen Fragen nur unvollkommen löst. Auf Basis einer dem sog. Anfechtungsmodell folgenden Institutionenbildung vermisst die Untersuchung daher die notwendigen Abweichungen vom allgemeinen Beschlussmängelrecht, um interessengerechte und praxistaugliche Ergebnisse zu erzielen, und übersetzt diese in Eckpunkte eines reformierten Beschlussmängelrechts. Auf dieser Grundlage wird abschließend das jüngst verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) bewertet.