Wenige Themen haben den gesellschaftsrechtlichen Diskurs der letzten Jahre so sehr beflügelt wie die Organhaftung. Innerhalb dieses Problemfeldes kommt wiederum der Legalitätspflicht herausragende Bedeutung zu, also der (binnen-)haftungsbewehrten Pflicht des Vorstands, für ein rechtstreues Verhalten der Gesellschaft Sorge zu tragen.
Dass eine solche Organpflicht im Hinblick auf die Einhaltung des deutschen Rechts besteht, galt lange Zeit als bare Selbstverständlichkeit, obgleich zuletzt vermehrt grundlegende Kritik an der Figur der Legalitätspflicht geübt wird. Bislang kaum erforscht war bislang hingegen die internationale Dimension der Legalitätspflicht, also die praktisch hochrelevante Frage, ob und inwieweit diese auch die Einhaltung ausländischer Rechtsnormen zum Inhalt hat.
Die Arbeit nähert sich dieser Kernfrage, indem sie zunächst die Grundlagen der Legalitätspflicht herausarbeitet. Kohärent erklären und rechtfertigen lässt sich die Figur nur als Instrument der Rechtsdurchsetzung, das den Vorstand - ähnlich einem ‚gatekeeper' - in Haftung nimmt, um die Rechtstreue der Gesellschaft zu optimieren. Diese Art der Verhaltenssteuerung über Bande ist unorthodox, denn sie löst den Inhalt der Vorstandsinteressen insoweit vollständig von den (wirtschaftlichen) Interessen der Gesellschaft ab, um negative Externalitäten zu vermeiden.
Im internationalen Kontext erscheint diese regulierende Funktion in neuem Licht, denn die Durchsetzung ausländischen Rechts über den Hebel des Gesellschaftsrechts ist keine Selbstverständlichkeit. Die Legalitätspflicht fördert in diesem Kontext die global governance bei grenzüberschreitenden Aktivitäten deutscher Gesellschaften und verhindert insbesondere die Ausbeutung von Rechtsdurchsetzungslücken im Ausland.
Die hierfür notwendige methodische Verknüpfung des deutschen Haftungstatbestands mit Normen des ausländischen Rechts rührt wiederum an komplexe kollisionsrechtliche Problemstellungen. Die hier relevanten Verhaltensnormen entstammen nämlich mit wenigen Ausnahmen nicht dem Privatrecht. In der Folge existieren auch keine Verweisungsnormen, über die sie sich anknüpfen ließen - die entscheidenden Normen liegen gleichsam im toten Winkel des Internationalen Privatrechts. Methodisch befriedigend lösen lässt sich dieses Problem durch eine Berücksichtigung des Auslandsrechts bei der Anwendung des deutschen Sachrechts, für welche die Arbeit trennscharfe Kriterien entwickelt.
Die dergestalt konturierte internationale Legalitätspflicht muss sich kohärent in das übrige Haftungssystem einfügen. Die Arbeit beleuchtet insoweit, welche Besonderheiten bei der D&O-Versicherung und der Business Judgment Rule gelten, wenn der Bruch von Auslandsrecht in Rede steht. Schließlich entwickelt sie Lösungen für zwei zentrale Problemfelder der internationalen Legalitätspflicht, nämlich erstens für internationale Normkonflikte und daraus resultierende Pflichtenkollisionen des Vorstands sowie zweitens für den Umgang mit Rechtsunklarheit im internationalen Kontext.