Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Worms , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Thesis beschäftigt sich mit dem Thema der Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen zu nachträglichen Anschaffungs- sowie Herstellungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die materielle Bedeutung der Abgrenzungsfrage liegt in der Besteuerung der Aufwendungen. Die Aufwendungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an einem Gebäude, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, sind als Werbungskosten abzugsfähig. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Erhaltungsaufwendungen und nachträglichen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten. Es ist steuerlich von erheblicher Bedeutung, ob Erhaltungsaufwand oder Herstellungsaufwand vorliegt. Die Abgrenzung mit ihren unterschiedlichen Rechtsfolgen liegt darin, ob die Aufwendungen über die Laufzeit des Gebäudes abgeschrieben werden oder sofort als Werbungskosten abzugsfähig sind. Da Gebäude eine lange Nutzungsdauer haben, ist die Beurteilung von höchster Wichtigkeit. Obwohl sich die Rechtsprechung ständig weiterentwickelt, kann bis heute kein eindeutiger Maßstab zur Grenzziehung zwischen Erhaltungsaufwendungen und nachträglichen Anschaffungs- sowie Herstellungskosten gezogen werden.