EUGEN HUBER gilt als der Gründervater des schweizerischen Zivilgesetzbuches und des revidierten Obligationenrechts. Obwohl seine Leidenschaft der Wissenschaft und nicht der Politik galt, liess er sich 1902 in den Nationalrat wählen, um sein Rechtsverständnis, später auch «sein» ZGB im Parlament verteidigen zu können. Die von ihm in den Jahren 1902-1910 zu Fragen und Anliegen der Bevölkerung und des politischen Apparats verfassten Gutachten sind im vorliegenden Werk erstmalig in moderner Schrift aufgearbeitet und für eine breite Öffentlichkeit zugänglich.
Die erste Dekade des 20. Jahrhunderts war eine Zeit des Aufbruchs: Die Schweizerischen Bundesbahnen nahmen den Betrieb auf, die Fabrik der Ford Motor Company wird in Detroit gegründet und startet 10 Jahre später mit der Fliessbandproduktion des Automobils, die Arbeiten am Panamakanal beginnen und werden künftig den schnelleren Austausch von Waren und Menschen über die Ozeane hinweg ermöglichen. Die Welt gewann an Mobilität und dies erforderte nun auch ein kantonübergreifendes Gesetzbuch. So wurde 1907 das von Eugen Huber entwickelte, auf kantonalen Grundlagen basierende schweizerische Zivilgesetzbuch vollendet, und es trat 1912 in Kraft. Diese Kodifikation hatte für die Rechtsanwendung verschiedene Vorwirkungen, welche vorliegend in Gutachtenform aus der Feder von EUGEN HUBER präsentiert werden.
Zwischen privat- und zivilrechtlichen Problemstellungen und Eugen Hubers Einschätzung zu diesen birgt dieses Werk interessante und wertvolle Einblicke in die Lebens- und Rechtsstrukturen der damaligen Zeit.