Zum Werk Spätestens zum 1.1.2026 wird in allen Gerichtszweigen kraft Gesetzes die elektronische Gerichtsakte eingeführt. In den Verwaltungsbehörden sollte die Einführung der elektronischen Akte weitgehend bereits bis 2022 abgeschlossen sein. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutsam ist dabei das bereits funktionsfähige besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), dessen Nutzung für die Rechtsanwaltschaft verpflichtend ist. Dieses Werk zeigt auf, welche konkreten Änderungen und Investitionen, v.a. auch technischer Art, in den Kanzleien in den nächsten Jahren noch anstehen oder sinnvoll sind und greift dabei auch die ersten Erfahrungen aus der Praxis mit dem elektronischen Rechtsverkehr auf. Behandelt werden die Themen: