Zum Werk
Am 28.6.2023 wurde von der Europäischen Kommission ein Vorschlag für eine Verordnung über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSR-E) veröffentlicht. Diese VO befindet sich jetzt im Trilogverfahren und könnte bis Mitte 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht sein.
Ziel der VO ist ein vollharmonisiertes Recht zu den Zahlungsdiensten. Sie entwickelt die PSD1 und PSD2 (Zahlungsdienste-RL 1 und 2) konsequent weiter.
Ziele sind u.a.Minimierung der Betrugsrisiken, denen Verbraucher ausgesetzt sind und damit Stärkung des Vertrauens in die Integrität des ZahlungsverkehrsBeseitigung von Markthindernissen im Open-Banking-Bereich (zB unzureichende Schnittstellten)Befugnisse der AufsichtsbehördenChancengleichheit zwischen Banken und anderen Anbietern von ZahlungsdienstenBessere Verfügbarkeit von Bargeld - Auszahlung ohne vorheriges UmsatzgeschäftDie VO bedarf keines gesetzgeberischen Umsetzungsverfahrens. Voraussichtlich werden aber das Zahlungsdiensterecht aus dem BGB genommen. Eine Synopse wird dem Nutzer den richtigen Weg zu den entsprechenden Normen in der VO weisen und zusätzlich die Zusammenhänge zu den RL aufzeigen.
In einer ausführlichen Einleitung werden die Zusammenhänge zu weiteren Regelwerken auf EU-Ebene aufgezeigt, z.B. SEPA-VO mit den Änderungen zur Sofortüberweisung, VO zum digitalen Euro, FIDA und MICA-VO u.a.m.
Vorteile auf einen BlickGegenüberstellung von altem und neuem Rechtsystematische Einführung zum Gesamtkomplex
Zielgruppe
Für Banken, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Hochschullehrende, Studierende.