Die vorliegende Arbeit behandelt die Aufsichtsanzeige, ein rechtsbehelfliches Institut des Verwaltungsrechts, dem vorwiegend in der Praxis eine grosse Bedeutung zukommt. Der Anwendungsbereich der Aufsichtsanzeige könnte nicht vielfältiger sein. So umfasst er nahezu die gesamte Amtstätigkeit, also sämtliche Handlungen und Unterlassungen einer Verwaltungsinstanz.
Mit der vorliegenden Arbeit wird versucht, eine Übersicht darüber zu bieten, in welchen Leitplanken sich die Aufsichtsanzeige bewegt. Dazu werden Wesen und Verfahren der verwaltungsrechtlichen Anzeige an die Aufsichtsinstanz unter besonderer Berücksichtigung von Lehre und Rechtsprechung des Bundes und des Kantons Zürich sowie unter Miteinbezug der Auswirkungen des Öffentlichkeitsprinzips erörtert.