In der Schweiz Staatsbürger:in zu werden, ist nicht für alle gleich einfach. Je nach Wohnort sind die Unterschiede massiv. Bis zur Zäsur durch die Bundesgerichtsurteile Emmen und Zürich 2003 galten die Kantone als völlig frei in der Ausgestaltung ihres Einbürgerungsverfahrens. Trotz verschiedenster Vereinheitlichungen und Einschränkungen in den letzten 20 Jahren halten sich die kantonalen Unterschiede bis heute. Die vorliegende Arbeit bietet einen umfassenden Überblick über die Einbürgerungsvoraussetzungen und das Verfahren in den Kantonen und diskutiert den bundesrechtlichen Rahmen sowie die neuen Grenzen der kantonalen Rechtsetzungskompetenzen durch die neuste Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichts als auch der kantonalen Verwaltungsgerichte ausführlich.