Die Delegation von Aufgaben durch Finanzinstitute an Dritte (Outsourcing) wurde mit Inkrafttreten von FIDLEG und FINIG nicht nur einheitlichen aufsichtsrechtlichen Schranken, sondern auch einer neuen privatrechtlichen Haftungsnorm unterworfen. Die neue Verantwortlichkeit von Finanzinstituten für Dritte gemäss Art. 68 Abs. 2 FINIG wirft zum einen die Frage nach ihrem Verhältnis zur obligationenrechtlichen Haftung für (einfache) Erfüllungsgehilfen und Substituten auf. Zum anderen stellen sich Fragen der Koordination mit den parallel geltenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zum Outsourcing in Art. 14 FINIG und Art. 23 FIDLEG. Die Berner Dissertation geht diesen Fragen in theoretischer und praxisbezogener Hinsicht nach und präsentiert konzise Lösungen.