Das Gewaltenteilungsprinzip gilt als Grundpfeiler der schweizerischen Staatsorganisation. Doch welcher Gewalt sind die Zürcher Bezirksräte zuzuordnen und wo ist ihre Rechtsprechung im System der Verwaltungsrechtspflege einzuordnen?
Zur Beantwortung dieser Fragen wird die institutionelle Unabhängigkeit der Zürcher Bezirksräte anhand der sich aus der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebenden Kriterien richterlicher Unabhängigkeit untersucht. Es wird eine nach Sachbereichen differenzierende Einordnung vorgenommen und die besondere Ausgestaltung der Zürcher Bezirksräte in einen kantonalen und nationalen Kontext gesetzt. Abschliessend werden rechtspolitische Handlungsoptionen aufgezeigt.
In diesem Sinn richtet sich die vorliegende rechtswissenschaftliche Abhandlung auch an Praktikerinnen und Praktiker der Zürcher Verwaltung und Justiz sowie an den Zürcher Gesetzgeber.