Fast hundert Jahre lang wurden die gesetzlichen Bestimmungen des Firmenrechts kaum verändert. Erst in den letzten Jahren erkannte der Gesetzgeber, dass das Firmenrecht einer Modernisierung bedurfte. So wurden zunächst die Vorschriften für die Bildung von Firmen von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften vereinheitlicht sowie massgeblich vereinfacht. Da sich diese Vereinheitlichung in der Praxis bewährt hatte, drängte sich eine Teilrevision des Firmenrechts auf, welche am 1. Juli 2016 in Kraft trat. Diese brachte eine noch weitergehende Harmonisierung der Firmenbildungsregeln für Handelsgesellschaften und Genossenschaften mit sich. Parallel hierzu wurde auch die Firmenrechtspraxis erleichtert. Der vorliegende Kommentar soll helfen, sich im Firmenrecht und der aktuellen Praxis besser zurechtzufinden. Er bezweckt einen raschen Zugriff auf die für Praktiker erforderlichen Informationen und möchte auch Anregungen und Denkanstösse für die Wissenschaft geben.