Das als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannte Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung gewinnt vor dem Hintergrund fortschreitender Reproduktionsmethoden und der Pluralisierung von Familienformen zunehmend an Bedeutung. Das geltende Abstammungsrecht bildet diese Entwicklung nicht zeitgemäß ab. Die Autorin arbeitet eigene Reformvorschläge für Auskunfts-, Informations- und Feststellungsansprüche des Kindes bezüglich seiner genetisch-biologischen Herkunft aus – unter Einbeziehung aktueller Vorschläge aus Wissenschaft, Gesetzgebung und Praxis. Dabei akzentuiert sie interdisziplinäre Schnittstellen und Verknüpfungen; so findet insbesondere die psychosoziale, die soziologische sowie die medizinisch-biologische Forschung Beachtung. Im Ergebnis präsentiert das Werk ein entwicklungsoffenes, nachhaltiges Regelungskonstrukt zur väterlichen und mütterlichen Abstammung.