Seit einigen Jahren sahen sich Familiengerichte in Kindschaftssachen mit Eltern konfrontiert, die einen Kontakt des Verfahrensbeistandes mit dem Kind verweigerten, für das Kind einen eigenen Rechtsanwalt mandatierten oder anderweitig beabsichtigten, das Verfahren hinauszuzögern oder zu versperren. Daneben hat es Fälle gegeben, in denen ältere Kinder selbst einen Rechtsanwalt mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragten, um aktiv auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. Die Autorin setzt sich unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung mit der Frage auseinander, wie die Beteiligungs- und Vertretungsrechte des Kindes in Kindschaftssachen ausgestaltet sind und ausgestaltet sein sollten.