Mit dem am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Erwachsenenschutzrecht ist der Betreuungsvertrag als neues Rechtsinstitut in Art. 382 ZGB geregelt worden. Die vorliegende Arbeit nimmt diese Bestimmung zum Anlass, den Betreuungsvertrag aus zivilrechtlicher Sicht näher zu untersuchen.
Die knappe gesetzliche Regelung des Art. 382 ZGB lässt im Einzelnen sehr vieles offen. Die Arbeit schildert die Hintergründe der Regelung und deren Geltungsbereich. Nach Erläuterung der Terminologie, der Vertragsparteien sowie einer Analyse der Rechtsnatur des Vertrags wird den Fragen der Entstehung, des Inhalts und zuletzt der Beendigung nachgegangen.
Mit Blick auf die demografische Entwicklung und die gestiegene Lebenserwartung des Menschen kommt dem Betreuungsvertrag hohe praktische Bedeutung zu. Dennoch hat er in der rechtswissenschaftlichen Literatur bisher wenig Beachtung gefunden. Die vorliegende Dissertation schliesst in dieser Hinsicht eine Lücke und gibt Hinweise zur Lösung für sich in der Praxis stellende Fragen.