Im Lichte der Migrationsbewegungen sehen sich deutsche Gerichte zunehmend mit Rechtsinstituten konfrontiert, die ihre Wurzeln in fremden Rechtsordnungen und Kulturen haben. Gerade im Bereich des Ehe- und Familienrechts spiegeln sich die unterschiedlichen Rechts-, Gesellschafts- und Werteordnung deutlich wider.
Die Arbeit zeigt, dass die Auseinandersetzung mit Rechtsinstituten und Beurteilungsmassstäben aus orientalischen Rechtsordnungen in der deutschen Rechtspraxis einen hohen Stellenwert einnimmt. Es wird eine Zwischenbilanz gezogen, in der einerseits der Umgang der deutschen Gerichte mit den fremden Rechtsinstituten analysiert und andererseits die Grenzen ihrer Anwendbarkeit im Rahmen unserer Rechtsordnung aufgezeigt sowie praxisorientierte Handlungs-/Massnahmenvorschläge unterbreitet werden.