Das Subsidiaritätsprinzip im Biomedizinrecht ist eines unter mehreren noch jungen Grundsätzen des Biomedizinrechts. Es soll einen einheitlichen, durchsetzbaren und gerechtfertigten Schutz zugunsten von Forschungssubjekten sicherstellen. Das Biomedizinrecht enthält eine Vielzahl von Normen, welche Subsidiaritäten anlässlich von Forschung und Heilbehandlung am Menschen vorsehen. Problematisch daran ist, dass derzeit keine allgemeingültige Fassung eines Subsidiaritätsprinzips existiert.
Die Arbeit zeigt systematisch auf, welche Eigenschaften das Subsidiaritätsprinzip charakterisieren und inwieweit es im geltenden (nationalen und internationalen) Recht verankert wurde und - in kritischer Hinterfragung - wie dies geschah. Um zu Vorschlägen de lege ferenda zu gelangen, setzt sich die Autorin eingehend und interdisziplinär mit der Einheitlichkeit von Sprache, der Durchsetzbarkeit des Grundsatzes und, im rechtsphilosophischen Diskurs, mit (un-)gerechtfertigtem Paternalismus an Urteilsfähigen auseinander.