Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) gewährleistet für die gesamte Bevölkerung den Zugang zu einer ausreichenden medizinischen Versorgung von hoher Qualität. Medizinische Leistungen, die über den Standard der OKP hinausgehen, können durch freiwillige Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Dabei stellt sich die grundlegende Frage, ob und inwieweit im Rahmen medizinischer Behandlungen zwischen rein grundversicherten und zusatzversicherten Patienten Unterschiede gemacht werden dürfen. Beispiele sind Differenzierungen hinsichtlich Qualifikation und Erfahrung des medizinischen Personals, unterschiedliche Wartezeiten für Operationen oder ein für zusatzversicherte Patienten vorbehaltener Zugang zu den neuesten medizinischen Technologien. Das vorliegende Rechtsgutachten fragt aus der Sicht des Verfassungsrechts, insbesondere der Grundrechte, und des Krankenversicherungsrechts nach der Zulässigkeit und den Grenzen derartiger medizinischer Leistungsdifferenzierungen.