Im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bedürfen die zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern ausgehandelten Tarife der Genehmigung durch die zuständige Kantonsregierung oder den Bundesrat. Demgegenüber werden die Tarife für Patienten mit einer Zusatzversicherung ohne staatliche Kontrolle privatautonom vereinbart. Allerdings nehmen auch auf dem Gebiet der Zusatzversicherungen verschiedene Behörden, namentlich das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) sowie kantonale Gesundheitsbehörden, zunehmend Einfluss auf die Tarifgestaltung. Dabei wird die Vereinbarkeit gewisser Tarifmodelle mit dem krankenversicherungsrechtlichen Tarifschutz, dem versicherungsaufsichtsrechtlichen Missbrauchsverbot sowie gesundheitspolizeilichen Vorschriften infrage gestellt. Das vorliegende Rechtsgutachten untersucht, wie weit die aufsichtsrechtlichen Kompetenzen der erwähnten Behörden reichen und welche Grenzen der Tarifgestaltung im Zusatzversicherungsbereich gesetzt sind.