In welchen Fällen bleibt ein Täter gestützt auf Art. 66bis StGB von Strafverfahren oder Strafe verschont, weil er bereits durch die Folgen seiner Tat als hinreichend bestraft erscheint? Wie funktioniert die Anrechnung bei physischen, psychischen und materiellen Straftatfolgen? Schliesst, wenn ein Motorfahrzeuglenker als Tatfolge eine Querschnittslähmung erleidet oder seine Tochter überfährt, der Körperschaden bzw. die Trauer über den Tod des Kindes eine Strafverfolgung oder Bestrafung aus? Kann ein Sachschaden am Fahrzeug berücksichtigt werden? Welche konkreten Erledigungsformen kommen im Vorverfahren (Nichtanhandnahme, Überweisungsverzicht) und auf der gerichtlichen Beurteilungsstufe (Einstellung, Absehen von Strafe, Strafmilderung nach freiem Ermessen) in Frage? Der Autor klärt diese und weitere Problembereiche und entwickelt praktikable Anwendungskriterien für Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Ausserdem werden die Art. 52-55a StGBneu (Inkrafttreten am 1.1.2007) abgehandelt.