Parteien, die vernachlässigen, was sich vor oder während des Schiedsverfahrens 'neben dem Platz' abspielt, begehen einen grossen, oft nicht wiedergutzumachenden Fehler. Während dieser Phase können sich die externen Umstände derart verändern, dass auch der beste Schiedsspruch zum toten Buchstaben wird. Wie lange ein Schiedsverfahren dauert, ist im Voraus schwer einschätzbar. Mehrjährige Schiedsverfahren sind keine Seltenheit. Lässt man die Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien während der Verfahrensdauer einfach einfrieren, kann dies für eine oder auch beide Parteien zu verheerenden Konsequenzen führen. Diese Probleme können durch die Anordnung entsprechender Sicherungs- oder vorläufiger Massnahmen gelöst bzw. minimiert werden. Diese sind idealerweise vor, gleichzeitig oder spätestens kurz nach Einreichung der Schiedsklage zu beantragen. Aber gerade in dieser entscheidenden Phase fehlt dem Kläger ein schiedsinterner Ansprechpartner. Das Schiedsgericht ist noch nicht konstituiert und dessen Konstituierung wird noch Wochen, wenn nicht gar Monate in Anspruch nehmen. In einer solchen Situation bleibt dem Kläger nichts anderes übrig, als die Anordnung einstweiliger Massnahmen vor einem staatlichen Gericht zu beantragen. Der Rückgriff auf die staatlichen Institutionen entspricht aber oft nicht dem Wunsch des Klägers, der sich gerade mit Abschluss der Schiedsvereinbarung grundsätzlich gegen die staatliche Gerichtsbarkeit entschieden hat. Um diese Systemlücke zu füllen, haben sich verschiedene Schiedsinstitutionen für die Einführung eines sogenannten Eilschiedsrichterverfahrens entschieden.Primäres Ziel dieser Arbeit ist es zu beurteilen, ob und inwieweit die von der Internationalen Handelskammer am 1. Januar 2012 eingeführte Rechtsfigur des Emergency Arbitrators die vorerwähnte Lücke zu schliessen vermag. Diese Arbeit soll auch dem Praktiker helfen, mit diesem neuen Instrument zielführend umgehen zu können.