Gerichtsstandsvereinbarungen sind aus internationalen Vertragsbeziehungen nicht mehr wegzudenken. Schwerpunkte der vorliegenden Dissertation bilden zwei ausgewählte Aspekte des Instituts der Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 17 ZPO, Art. 5 IPRG und Art. 23 LugÜ, d.h. sowohl im rein nationalen als auch im internationalen Sachverhalt:
Das Ineinandergreifen der Anwendungsbereiche der drei genannten Bestimmungen verlangt nach einer erlassübergreifend kohärenten Abgrenzung dieser Anwendungsbereiche. Die Arbeit soll wissenschaftlich fundierte und dennoch möglichst praxistaugliche Abgrenzungsvorschläge bieten.
Zudem wird auf Probleme eingegangen, die sich aus der Sperrwirkung der Rechtshängigkeit als (herkömmliche) Antwort auf die Frage nach dem Vorrang eines Verfahrens bei paralleler Rechtshängigkeit im Zusammenhang mit Gerichtsstandsvereinbarungen ergeben. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei auch dem neuen prorogationsspezifischen Rechtshängigkeitsregime des Art. 31 Abs. 2 Brüssel Ia-VO.